1. Definition
Als problematisch im Hinblick auf Tiergerechtheit und Tiergesundheit gelten hochgradige Integumentschäden (haarlose Stellen > 2 cm Durchmesser und/oder Umfangsvermehrungen > 5 cm Durchmesser) an einem oder beiden Tarsalgelenken, die sichtbare Anzeichen für eine Überforderung der Anpassungsfähigkeit eines Tieres sind. Sie weisen darauf hin, dass die Kühe durch die Stalleinrichtung wiederholt in ihren natürlichen Bewegungsabläufen behindert werden und die Liegeflächen nicht optimal gestaltet sind.
2. Hintergrund
Dieser Parameter erfasst in erster Linie den Liegekomfort, der wiederum wesentlich von einem unbehinderten Aufstehen und Abliegen abhängt. Zu harte Liegeflächen oder zu wenig tief eingestreute Boxen können durch chronische, punktuelle Druckbelastung sowie wiederholtes Scheuern zu haarlosen Stellen führen. Immer wieder entwickeln sich auch Entzündungen des Schleimbeutels (Bursitis tarsalis lateralis) oder gar offene, infizierte Wunden oder Abszesse. Diese gut sichtbaren Hinweise auf Mängel in der Haltung kommen häufig vor und werden nur wenig beachtet. Sie beeinträchtigen aber nicht nur das Wohlbefinden der Tiere, sondern beeinflussen auch das Immunsystem des Tieres und schränken dessen natürliche Bewegungsabläufe ein. Der Parameter kann auch auf einen erhöhten Anteil an lahmen Kühen hinweisen, weil diese häufiger und länger liegen als Kühe mit ungestörten Bewegungsabläufen.
3. Methodik
Die Beurteilung des Schweregrads der Veränderungen erfolgt
A – Kuh mit haarloser Stelle mit ca. 3 cm Durchmesser am linken Tarsalgelenk
B – Kuh mit deutlicher Umfangsvermehrung (Bursitis tarsalis lateralis)
C – Kuh mit offener Wunde am Schleimbeutel und Austritt von Sekret
Es wird eine Strichliste angelegt mit den Befunden der beurteilten Tiere:
Es wird der prozentuale Anteil der Milchkühe der Herde erfasst, der einerseits erhebliche haarlose Stellen und/oder eine erhebliche Umfangsvermehrung mit oder ohne offene Wunde auf einem oder beiden Tarsi aufweist.
Im dargestellten Beispiel wurden 36 Tiere beurteilt.