Laut der Tierarzneimittelverordnung des Bundes sind alle Betriebe verpflichtet, Behandlungen von Tieren zu erfassen und festzuhalten. Traditionell wird dies im Behandlungsjournal handschriftlich festgehalten. Es gibt nun die Möglichkeit, die Behandlung elektronisch im EBJ zu erfassen. Diese Erfassung ersetzt das traditionelle Behandlungsjournal.
Eine Behandlung kann erfasst werden, in dem das Tier, die Diagnose, das Medikament und die Behandlungsdauer ausgewählt wird.
Mit dem Diagnoseschlüssel können Diagnosen erfasst werden, sodass ein Überblick über die auf dem Betrieb vorkommenden Krankheiten entstehen. Als zweiter Schritt können die verwendeten Medikamente ausgewählt werden. Als erleichternde Funktion ist bei jedem Medikament die empfohlene Dosis pro Tierart und Körpergewicht hinterlegt. Das Gewicht des Tieres wird automatisch anhand des Alters und der Rasse ermittelt. Natürlich wird auch die Absetzfrist automatisch berechnet. Bei Bio-Betrieben werden die Absetzfristen automatisch verdoppelt.
Häufig verwendete Diagnosen und Behandlungen können als Favorit erstellen werden. Mit vordefinierten Favoriten kann die Behandlungserfassung noch schneller erledigt werden. Es können auch Tiergruppen erstellt werden, wodurch Gruppenbehandlungen sehr einfach erfasst werden können.
Laut der Tierarzneimittelverordnung des Bundes sind alle Betriebe verpflichtet, eine Inventarliste (Stallapotheke) von den auf dem Betrieb gelagerten Medikamenten zu führen. Diese Medikamente können einfach erfasst werden und bei allfälligen Behandlungen wird die verwendete Menge automatisch davon abgezogen.
Wenn Sie an einem Zugang zum elektronischen Behandlungsjournal von RGS interessiert sind, dann melden Sie sich unter: info@rgs-ntgs.ch mit Ihrem Namen, der Adresse und der TVD-Nummer, damit wir Ihnen Zugangsdaten erstellen und weitere Informationen zusenden können.