Aktuelles zum Blauzungenvirus

Der Bund unterstützt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit und die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) mit 10 Millionen Franken. Tierhaltende können rückwirkend pro grundimmunisiertes Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten. Auszahlungsbedingung: Die Tierhaltenden müssen die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens zum 31. August 2025 abschliessen. Für Rinder, Schafe und Ziegen erfolgt diese Erfassung auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD). Die Auszahlung erfolgt 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen. Dies minimiert den administrativen Aufwand und stellt sicher, dass mehr Mittel für die Entschädigungen zur Verfügung stehen. Für Neuweltkameliden erfolgt die Auszahlung ebenfalls 2026, jedoch auf Grundlage einer einmalig erstellten Abrechnung. Wenn Sie mehr darüber lesen wollen, folgen Sie diesem Link: BLV mehr Infos

Mittlerweile ist auch Impfstoff gegen den Blauzungenvirus Typ 8 erhältlich in der Schweiz. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Bestandestierarzt!


Unter dem Lead des BLVs haben die SVW, die GST, die Veterinärämter, Rinder- und Schafzuchtverbände und die Tiergesundheitsdienste eine Kommunikationsoffensive erarbeitet. Auf der Webseite des BLVs steht eine Sammlung von FAQs zur Verfügung, zusammen mit Präsentationen für Tierhaltende und weiteren Informationen. Eine finanzielle Unterstützung für die Impfung zuhanden der Tierhaltenden wurde im Dezember durch das Parlament beschlossen. Die Aufteilung dieses Beitrags ist abhängig von der Anzahl eingesetzten Impfdosen. Die Betriebsleiter sind aufgefordert, die Belege des Tierarztes aufzubewahren, wo die Anzahl der gekauften Impfdosen ersichtlich sein muss.   

 

FAQs = frequently asked questions oder häufig gestellte Fragen

 

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