Lumpy-Skin-Krankheit: Verordnung wird angepasst
Die LSD-Verordnung wurde aktualisiert. Die Regeln für den Tierverkehr aus und innerhalb der Impfzone wurden harmonisiert: Tiere dürfen insbesondere nach klinischer Untersuchung und bei Impfschutz oder negativem Test nach Abschluss der Impfkampagne 2026 verstellt werden. Zudem wird der Versand von Zuchtmaterial aus der Impfzone unter klar definierten Bedingungen ermöglicht und die Einschränkungen für gewisse tierische Nebenprodukte werden erleichtert. Die Verordnung tritt am 5. Juni 2026 in Kraft und gilt bis zum 28. Februar 2027.
Verordnung des BLV über Massnahmen im Zusammenhang mit der Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease)
Lumpy-Skin-Krankheit: Verbot der Sömmerung von Rindern in Frankreich für die Saison 2026
Wegen der seit Ende Juni 2025 in Frankreich auftretenden Lumpy-Skin-Disease (LSD) hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entschieden, die Sömmerung von Rindern in Frankreich für die Saison 2026 zu verbieten. Die Massnahme soll die Einschleppung dieser hochansteckenden Tierseuche in die Schweiz verhindern und den Rinderbestand nachhaltig schützen. Dem Entscheid gingen ausführliche Gespräche mit den kantonalen Veterinärdiensten und der betroffenen Branche voraus. Von der Massnahme betroffen sind rund 260 Betriebe, hauptsächlich in der Westschweiz. Derzeit werden auf Schweizer Boden Sömmerungslösungen gesucht. Die Landwirtschaftsorganisationen werden die Tierhaltenden dabei begleiten und unterstützen. Bisher wurde in der Schweiz noch kein Fall von LSD festgestellt.
Das BLV hat einen Flyer für Tierhalterinnen und Tierhalter veröffentlicht in dem erläutert wird, worauf bei der Überwachung der Tiere zu achten ist, welche Krankheitssymptome kontrolliert werden müssen und wie im Verdachtsfall korrekt vorzugehen ist.
Flyer: Lumpy-Skin-Krankheit (LSD): Überwachen, Symptome erkennen und die Herde schützen
Die Kommunikationsabteilung des BLVs hat zudem eine Reihe von Beiträgen in den sozialen Netzwerken gestartet.
Die Ausbreitung der hochansteckenden Seuche Lumpy Skin Disease (LSD) ist in den Wintermonaten zum Erliegen gekommen. Allerdings muss mit dem Beginn der Vektorperiode mit einem Wiederaufflammen der Seuche gerechnet werden. Seuchenherde in Frankreich lagen nahe der Schweizer Grenze, weshalb auch ein Übertritt in die Schweiz durchaus möglich ist. Neben der Prävention, vor allem durch Einschränkungen des Tierverkehrs, ist auch die Früherkennung eines ersten Falles in der Schweiz enorm wichtig.
Wichtig zu wissen ist, dass die typischen Hautläsionen erst in einem zweiten Krankheitsstadium auftreten, das durchschnittlich 14 Tage nach Infektion auftritt. Die ersten Symtome sind:
Diese Symptome sind in diesen Stadien einer Blauzungen-Infektion zum verwechseln ähnlich. Aus diesem Grund ist es wichtig, über die Möglichkeit der Ausschlussdiagnose LSD bescheid zu wissen und diese im Zweifelsfall auch lieber einmal zu viel zu veranlassen.
Eine Ausschlussdiagnose LSD zur Abgrenzung gegen die Blauzungenkrankheit ist in folgenden Fällen angezeigt:
Da das Virus im Blut schlecht nachweisbar ist, muss in diesen Fällen immer zumindest EDTA-Blut, Serum UND ein trockener Nasentupfer entnommen und eingeschickt werden. Wenn Hautknoten vorliegen, bitte unbedingt eine Stanzenbiopsie von 2 Knoten nehmen (0.6-0.8 cm, trocken in einem Probegefäss).
Von LSDV verursachte Hautveränderungen würden viel Virus enthalten. Eine Ausschlussdiagnose hat keine Sperremassnahmen zur Folge. Die Unterschiede zum Verdachtsfall sind in folgendem Merkblatt des BLV dargelegt. Ist unklar, ob eher ein Verdachtsfall oder eine Ausschlussdiagnose angezeigt ist, muss mit den kantonalen Veterinärbehörden Rücksprache genommen werden.
aktuelle Infos werden weiterhin vom BLV veröffentlicht: Informationen BLV
Verfolgen Sie die Entwicklung auf der Karte des BLVs: zur Karte
Die Empfehlungen zur Impfung gegen Blauzungenkrankheit sind beim BLV aufgeschaltet!
Weitere nützliche Informationen: