IV. Fruchtbarkeit

"Totgeburten"

1. Definition

Eine Totgeburt ist definiert als ein Kalb, das nach einer Trächtigkeitsdauer von mehr als 265 Tagen entweder tot geboren wurde oder innerhalb der ersten 24 Stunden post natum verendet.

Totgeborene Kälber nach einer Trächtigkeitsdauer von < 265 Tagen gelten als (Spät)- Aborte. Kälber, die am zweiten Lebenstag oder später verenden, gelten nicht als Totgeburt.

 

2. Hintergrund

Das entscheidende Ziel eines erfolgreichen Geburtsmanagements ist die Entwicklung eines vitalen, lebensfrischen Kalbes bei minimaler Belastung des Muttertieres.

Allgemein gelten als wichtigste Ursachen für Totgeburten Schwergeburten, ein unterentwickeltes Kalb und Managementfehler. Schwergeburten werden wiederum durch ein zu grosses Kalb, falsche Lage/Haltung/Stellung, Geburtsstörungen von Seite des Muttertiers (z. B. Hypocalcämie) oder Missbildungen ausgelöst. Bei mangelhafter Geburtsüberwachung und fehlerhaften geburtshilflichen Massnahmen steigt der Anteil totgeborener Kälber. So ist insbesondere bei einem schweren Auszug das Risiko einer Totgeburt um das Vierfache höher als bei einer Spontangeburt. Häufige weitere Gründe für Totgeburten sind eine zu frühe Geburt, Missbildungen oder Mehrlingsträchtigkeiten. Wenn das Kalb normalgewichtig und termingerecht geboren wird, können auch eine placentäre Dysfunktion oder genetische Einflüsse zu einer Totgeburt führen.

International werden auf Milchviehbetrieben Totgeburtenraten von durchschnittlich etwa 10 % gemeldet. Die Zahlen in der Schweiz liegen niedriger, da die Schweizer Betriebe meist kleiner sind im Vergleich zu Betrieben in Deutschland und eine intensivere Geburtsüberwachung erfolgt. Grundsätzlich ist die Totgeburtenrate bei primiparen Kühen etwa doppelt so hoch wie bei pluriparen Kühen. Während einzelne Totge- burten auf einem Betrieb als schicksalhaft und unvermeidbar anzusehen sind, ist die Häufung von Totgeburten aus Sicht von Tierwohl und Tiergesundheit sehr problematisch.

Gelingt es einem Betrieb, die Totgeburtenrate zu minimieren, so ist von einer guten Versorgung und Beobachtung der kalbenden Kühe sowie einer adäquaten tierärztlichen Betreuung im Fall von Komplikationen auszugehen.

 

3. Methodik

Es werden Daten der Aufzeichnungen des Betriebes und/oder aus der Tierverkehrsdatenbank der Identitas ausgewertet.

Bezugszeitraum sind die zurückliegenden 12 Monate:

  1. Anzahl der Geburten auf dem Betrieb,
  2. Anzahl der Kälber, die geboren wurden; diese Zahl unterscheidet sich in Abhängigkeit vom Anteil der Mehrlingsgeburten m. o. w. deutlich von der Anzahl der Geburten,
  3. Anzahl der Kälber, die nach einer Trächtigkeitsdauer von mehr als 265 Tagen tot geboren wurden oder innerhalb der ersten 24 Lebensstunden verstarben.
  4. Fakultativ: Datum und Geschlecht und Identität des Muttertieres

Bei Auffälligkeiten kann auch ein längerer Zeitraum ausgewertet werden (z. B. die zurückliegenden 24 Monate); hilfreich bei auffälligen Zahlen ist das Hinzufügen eines Kommentars (z. B. sehr viele Geburten von primiparen Kühen, spezielle Bedingungen auf dem Betrieb).

Die Totgeburtenrate errechnet sich als prozentualer Anteil tot geborener Kälber bezogen auf die Anzahl aller geborenen Kälber innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate.

Beispiel:

01.09.2020 – 31.08.2021

 Totgeburtenrate: 8.8 % (3 von 34)

Es ist zu erwarten, dass keine ganz exakten Zahlen erhoben werden können, da der Landwirt für die Meldung eines lebend geborenen Kalbes CHF 25.00 erhält, während die Prämie bei der Meldung von Totgeburten entfällt;

  1. dies kann zu einer Unterschätzung der Totgeburtenrate führen,
  2. gleichzeitig steigt dann aber die Rate der Aufzuchtverluste, die auch in dieser Liste erfasst wird; es ist somit unwahrscheinlich, dass systematische Fehler durch ein nicht völlig korrektes Meldeverhalten entstehen.

 

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