III. Klauengesundheit

„Anteil lahmer Kühe“
„Häufigkeit funktioneller Klauenpflege“

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1. Definition

Als Lahmheit gilt ein gestörter Bewegungsablauf eines Rindes mit Beeinflussung der Schrittlänge und deutlich erkennbarer ungleicher Belastung einer oder mehrerer Gliedmassen.
 

2. Hintergrund

Lahmheiten sind Ausdruck einer erheblichen gesundheitlichen Störung im Bereich des Bewegungsapparates einhergehend mit Schmerzen. Eine Lahmheit ist zunächst lediglich ein Befund, der bei einer Vielzahl von infektiösen Diagnosen (z. B. Mortellaro) und nicht-infektiösen Diagnosen (z. B. Klauenrehe) zu beobachten ist. Viele Erkrankungen, die zu Lahmheiten führen, sind klassische Faktorenerkrankungen, bedingt durch das Zusammenwirken von nicht-infektiösen und infektiösen Faktoren (z. B. Zwischenklauenphlegmone, Weisse-Linie-Defekte). Bei Kühen sind Lahmheiten in den meisten Fällen auf Erkrankungen im Bereich der Klaue zurückzuführen. Überwiegend sind dabei die Klauen an den Hintergliedmassen und hier wiederum vor allem die Aussenklauen betroffen.

Die Erkrankungsrate sowie die Dauer und der Schweregrad von Klauenerkrankungen werden wesentlich durch das Haltungssystem, die Fütterung und die Klauenpflege (Häufigkeit, Expertise des Klauenpflegers) beeinflusst; zudem sind auch die Genetik des Tieres, das Alter und das Laktationsstadium bedeutsam. Die Unterschiede zwischen den Betrieben bzgl. der Prävalenz lahmer Kühe sind ausserordentlich gross.

Eine Lahmheit führt zu m. o. w. hohen Verlusten in der Milchleistung und einer reduzierten Reproduktionsleistung. Kühe mit lahmheitsbedingten Einschränkungen zeigen weniger Brunstsymptome. Rastzeit, Serviceperiode und Zwischenkalbezeiten sind bei lahmen Kühen verlängert.

Deutliche Lahmheiten sind stets Ausdruck von Unbehagen und Schmerzen und somit unmittelbar tierschutzrelevant. Für den Landwirt stehen zudem die wirtschaftlichen Aspekte wie Behandlungskosten, erhöhter Arbeitsaufwand, reduzierte Milchleistung bzw. Liefersperren aufgrund entstehender Absetzfristen, unfreiwillige Abgänge, Remontie- rungskosten sowie reduzierte Schlachterlöse im Vordergrund.
 

3. Methodik

  1. seitlich bzw. leicht hinter dem Tier stehend,
  2. über eine Laufstrecke der Kuh mit mindestens 8 ununterbrochenen Schritten (8-10 Meter),
  3. auf ebenen, glatten und trittsicherem Untergrund (Treibwege zur Weide, unbefestigte Ausläufe sowie sanierungsbedürftige Laufgänge im Stall sind ungeeignet),
  4. bei günstigen Lichtverhältnissen.

Günstig ist es, wenn die Kühe im Fressgitter fixiert waren und das Fressgitter Tier für Tier gelöst wird, um jedes Tier einzeln bei den folgenden Schritten beurteilen zu können.

  1. mittel- und hochgradige Lahmheiten (abgemagertes Tier mit erkennbarer Unwilligkeit, überhaupt die Gliedmasse zu belasten und/oder deutlicher Schwellung im Bereich von Kronsaum oder Zwischenklauenspalt) werden nicht explizit unterschieden; 
  2. es ist unerheblich, ob die Veränderungen eine oder mehrere Gliedmassen betreffen.
  1. dass mindestens 30 Kühe beurteilt werden (bei kleineren Tierzahlen ist die prozentuale Angabe des Anteils lahmer Kühe kaum praktikabel - so entspricht eine lahme Kuh in einem Bestand von 5 Kühen 20 %).
  2. bei bis zu 30 Kühen auf einem Betrieb werden alle Tiere beurteilt,
  3. ist die Herde grösser, wird eine Stichprobe von mindestens 30 Kühen zur Beurteilung herangezogen.

In einer Anbindehaltung ist die Lahmheitsbeurteilung wesentlich erschwert. Hier wird eine Kuh als „lahm“ bewertet bei:

  1. deutlicher Schonung eines Beines,
  2. vorwiegendem Stehen am Rand einer Stufe,
  3. wiederholter Gewichtsverlagerung von einem Bein auf das andere („Trippeln“),
  4. nur sehr widerwilliger Belastung eines Beines beim Umtreiben am Standplatz.

 

4. Beispiel

Es wird eine Strichliste angelegt mit den Befunden der beurteilten Tiere:

Es wird der prozentuale Anteil der mittel- bis hochgradig lahmen Milchkühe der Herde erfasst.

Im dargestellten Beispiel wurden 39 Tiere beurteilt.

Die Prävalenz lahmer Tiere sollte weder unmittelbar vor noch unmittelbar nach einer durchgeführten Klauenpflege bestimmt werden (zeitliche Distanz vorzugsweise jeweils vier Wochen):

  1. sollte ein Herdenschnitt auf dem Betrieb erst vor wenigen Tagen erfolgt sein, so ist dies als zusätzliche Bemerkung zu dokumentieren;
  2. sollten die Klauen auffallend ungepflegt und lang erscheinen, so ist auch dies als zusätzliche Anmerkung aufzuführen.
     

5. Weitere Erfassungen:

 

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