I. Stoffwechsel / Fütterung / Haltung

„Unfreiwillige Abgänge von Kühen in den ersten 150 Laktationstagen“

1. Definition

Die unfreiwilligen Abgänge von Kühen werden mit der Zwangsmerzungsrate beschrieben, d. h. dem prozentualen Anteil der Kühe, der aufgrund von Erkrankungen und Unfällen während der ersten 150 Tage der Laktation starb, euthanasiert oder (not-)geschlachtet wurde. Bezugsgrösse ist die durchschnittliche Anzahl der Milchkühe im Bestand in den zurückliegenden 12 Monaten.


 

2. Hauptgrund

Hohe Abgangsraten werden häufig als Alarmsignal für eine Überforderung der physiologischen Kapazität von Milchkühen betrachtet und mit der unbefriedigenden Lebensleistung in Verbindung gebracht. Die Zahlen müssen allerdings differenziert betrachtet werden: einige sehr erfolgreiche Betriebe verkaufen in erheblichem Umfang Zuchtvieh oder selektieren auch auf der weiblichen Seite möglichst scharf auf Milchleistung, Melkbarkeit oder Temperament. Trotz hoher Abgangsraten kann dann die Tiergesundheit durchaus überdurchschnittlich sein.

Wenn allerdings die Zwangsmerzungsrate (d. h. Abgänge bedingt durch Erkrankungen und/oder Unfälle) hoch ist, so ist dies mit einer tiergerechten Milchviehhaltung und einer ökonomisch tragfähigen Milchproduktion kaum vereinbar. Ursache dafür sind i. d. R. gehäuft auftretende Produktionskrankheiten, d. h. Erkrankungen, deren Häufigkeit mit der Milchproduktion direkt oder indirekt in Verbindung steht. Der Anteil der zwangsgemerzten Kühe sollte somit möglichst gering sein. In Lehrbüchern der Bestandesmedizin wird als Ziel eine Zwangsmerzungsrate von weniger als 20 % der Kühe des Bestandes pro Jahr angegeben.
 

3. Methodik

Herkunft der Daten:

Welche Daten müssen erfasst werden?

  1. Anzahl der auf dem Betrieb gemeldeten weiblichen Tiere (laktierende erstkalbige und mehrkalbige Kühe sowie Galtkühe)
     
  2. Anzahl der zwangsgemerzten Kühe
    - und wenn immer möglich: Abgangsgrund
    - fakultativ: Name, TVD-Nummer, Alter, Datum der letzten Kalbung und Abgangsdatum
     
  3. bei Auffälligkeiten kann auch ein längerer Zeitraum ausgewertet werden (z. B. die zurückliegenden 24 Monate).
     

4. Beispiel

vom 30.08.2020 bis zum 30.08.2021:                  30 Kühe

Verkauf als Zuchttier:                                               2 Tiere

Schlachtung wegen schlechter Melkbarkeit:            1 Tier

Unfreiwillige Abgänge:                                             2 Tiere

Kuh 1213 geb. 14.05.2016
3. Kalbung 14.09.2020 geschl. 15.09.2020
Festliegen nach Kalbung

Kuh 1338 geb. 28.05.2018    
1. Kalbung 30.10.2020 verendet 17.11.2020
Toxische Mastitis

Es errechnet sich so eine Zwangsmerzungsrate von 6.7 % (2 von 30).

 

Um mehr zu lesen müssen Sie sich anmelden

© 2025 Rindergesundheit Schweiz RGS Datenschutzerklärung
website by WeServe