Seit dem 1. Juli 2025 müssen alle Kälber, die in der Schweiz vor dem Alter von 57 Tagen verkauft werden, gegen die enzootische Bronchopneumonie geimpft sein.
Die Massnahme scheint mehrheitlich grosse Akzeptanz zu finden. Der Verkauf von Impfdosen ist sehr deutlich angestiegen. Trotzdem scheint es immer noch Tierhaltende zu geben, die nicht gut informiert sind über diese neue Massnahme. Aus diesem Grund wird RGS anfangs 2026 regelmässig mittels Betriebsbeispielen auf die Vorteile der Impfung hinweisen und die Information wiederholen. Ab dem 1. Januar wird die neue Anforderung der QM-Richtlinien auch im Rahmen der Kontrollen überprüft werden.
Alle Informationen zur Impfung finden Sie in den unten verlinkten Dokumenten.
Ausserdem finden Sie hier ein Interview mit dem bekannten Immunologen Dirk Werling.
Erkrankungen der Atemwege waren und sind ein zentrales Problem in der Kälber- und Grossviehmast. Gemäss dem Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV) wurden 2023 etwa 364'000 antibiotische Behandlungen von Kälbern und Aufzuchtrindern in der Schweiz durchgeführt - was wiederum von Medien, Konsumenten und Bundesämtern zunehmend kritisiert wird. Als eine Massnahme, um die Tiergesundheit zu verbessern und den Einsatz von Antibi otika zu reduzieren, hat der Schweizer Bauernverband auf Empfehlung der Task Force ”Kälber” und auf Antrag der Schweizer Rindviehproduzenten (SRP) im Rahmen der Sitzung der Fachkommission Viehwirtschaft am 27. Januar 2025 beschlossen, die Impfung gegen Enzootische Bronchopneumonie bei Kälbern, die im Alter von weniger als 57 Tagen verstellt werden, sowohl auf Geburtsbetrieben wie auf Folgebetrieben für zunächst drei Jahre als obligatorische Massnahme in die QM-Anforderungen aufzunehmen.
Die Impfung ist nun seit dem 01.07.2025 flächendeckend Pflicht für alle Kälber auf Geburtsbetrieben, die vor 57 Tagen verkauft werden sollen. Die Ausnahmen sind in den QM-Richtlinien klar definiert. Die Impfung ist laut den Tierarztpraxen gut angelaufen und es steht genügend Impfstoff zur Verfügung.
Der SBV und RGS haben gemeinsam Dokumente verfasst, welche die wichtigsten Fragen und Antworten enthalten, die wichtigsten Fakten zusammengestellt in einem fact sheet sowie auch Beispielpräsentationen und Beispielartikel, welche zur Information bei RGS bezogen werden können.