Aktuelle Informationen zur Impfung der Marktkälber gegen die Kälbergrippe und dem von RGS durchgeführten Begleitprojekt

Die Impfpflicht gegen Kälbergrippe ist weiterhin Teil der geltenden QM-Richtlinien und wird 2027 bei jeder QM- und jeder IP-Suisse-Kontrolle überprüft werden.


Integratoren vermelden einen Rückgang der Abgangsraten bei Mastkälbern im 3.Quartal 2025 und im 1.Quartal 2026. Grundsätzlich gab es eher weniger Gesundheitsprobleme. Seit dem Sommer scheinen die Gesundheitsprobleme eher wieder etwas zuzunehmen. Ein Rückgang beim Verkauf der Impfdosen im 2. Quartal 2026 (im Vergleich zum Vorjahr ) lässt eine tiefere Impfquote vermuten. Die Fälle von Kälbergrippe in der Mast sind wieder am Zunehmen. Es ist sehr wichtig, dass in der kalten Jahreszeit wieder alle Kälber geimpft werden, die unter 57 Tagen verkauft werden.

Hier finden Sie die Medienmitteilung des Schweizerischen Kälbermästerverbandes, die im September publiziert wurde.

Erste Ergebnisse des Begleitprojektes: Zufriedenheitsumfrage bei Mästern. Die Datensammlung und auch Auswertungen des Begleitprojektes sind am Laufen. Die Auswertung einer Zufriedenheitsumfrage bei Mästern, welche im Mai durchgeführt wurde, finden sie hier:

 

Hier unterhalb finden Sie die links zum deutschen und zum französischen Webinar mit allen wichtigen Informationen rund um die Einführung der obligatorischen Impfung von Marktkälbern:

Webinaraufzeichnung Kälberimpfung

auf deutsch

Enregistrement Webinaire contre la grippe des veaux

auf französisch

Allgemeine Informationen

Erkrankungen der Atemwege waren und sind ein zentrales Problem in der Kälber- und Grossviehmast. Gemäss dem Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV) wurden 2023 etwa 364'000 antibiotische Behandlungen von Kälbern und Aufzuchtrindern in der Schweiz durchgeführt - was wiederum von Medien, Konsumenten und Bundesämtern zunehmend kritisiert wird.  Als eine Massnahme, um die Tiergesundheit zu verbessern und den Einsatz von Antibi otika zu reduzieren, hat der Schweizer Bauernverband auf Empfehlung der Task Force ”Kälber” und auf Antrag der Schweizer Rindviehproduzenten (SRP) im Rahmen der Sitzung der Fachkommission Viehwirtschaft am 27. Januar 2025 beschlossen, die Impfung gegen Enzootische Bronchopneumonie bei Kälbern, die im Alter von weniger als 57 Tagen verstellt werden, sowohl auf Geburtsbetrieben wie auf Folgebetrieben für zunächst drei Jahre als obligatorische Massnahme in die QM-Anforderungen aufzunehmen.  

Die Impfung ist nun seit dem 01.07.2025 flächendeckend Pflicht für alle Kälber auf Geburtsbetrieben, die vor 57 Tagen verkauft werden sollen. Die Ausnahmen sind in den QM-Richtlinien klar definiert.

Der SBV und RGS haben gemeinsam Dokumente verfasst, welche die wichtigsten Fragen und Antworten enthalten, die wichtigsten Fakten zusammengestellt in einem fact sheet sowie auch Beispielpräsentationen und Beispielartikel, welche zur Information bei RGS bezogen werden können.  

 

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