Rückblick auf unser Webinar im April: Aborte beim Rind

Unter einem Abort versteht man das Ausstossen eines unreifen, nicht lebensfähigen Fötus vor Ablauf der normalen Trächtigkeit. Zwischen dem 43. und dem 140. Trächtigkeitstag spricht man von einem Frühabort und zwischen dem 140. und dem 265 Trächtigkeitstag handelt es sich um einen Spätabort. Nach der Tierseuchenverordnung muss jeder Abort der/dem Tierärztin/Tierarzt gemeldet werden. Eine Untersuchungspflicht besteht, wenn sich ein Abort in einer Tierhaltung eines Viehhändlers oder während der Sömmerung ereignet hat oder wenn mehr als ein Tier innert vier Monaten verworfen hat. Geschätzt wird das zwischen 14'000 bis 28'000 Tiere pro Jahr in der Schweiz abortieren, genaue Zahlen sind jedoch nicht bekannt. Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz 4397 Abortuntersuchungen durchgeführt. Bei den amtlichen Untersuchungen liegt der Fokus auf dem Ausschluss von Tierseuchen (IBR/IPV, BVD, Brucellose und Coxiellose). Um die Abortursache zu finden sind häufig weitere Untersuchungen notwendig. Im weiteren Vortrag ging Prof. Nicole Borel, Tierärztin, Veterinärpathologie Zürich, auf die unterschiedlichen Aborterreger und deren Diagnostik ein.

Im zweiten Teil des Abends präsentierte Charlotte Waldvogel, Tierärztin RGS, ein Fallbeispiel eines Betriebes mit Neosporose. Bei dem Betrieb handelte es sich um einen Milchviehbetrieb mit 50 laktierenden Kühen der Rasse Holstein und Brown-Swiss. Im Jahr 2024 kam es auf dem Betrieb zu 20 Aborten und die Milchleistung der Tiere sank von durchschnittlich 9'000 auf 7'000 kg Milch. Durch den Bestandstierarzt wurden drei Aborte untersucht und in den ersten Gesprächen mit dem Betriebsleiter konnten nicht infektiöse Ursachen ausgeschlossen werden. Die Erstabklärung ergab ein positives Resultat auf Neospora caninum, worauf in Absprache mit dem Veterinäramt alle Kühe mittels Blutproben untersucht wurden. Von den 53 untersuchten Kühen waren 28 Tiere positiv. Zu diesem Zeitpunkt wurde Rindergesundheit Schweiz hinzugezogen, um ein betriebsspezifisches Sanierungskonzept zu erstellen. Hunde infizieren sich über die Aufnahme von rohem Rindfleisch oder Geburtsmaterial (Nachgeburt) mit dem Erreger und scheiden für eine kurze Zeit Oozysten im Kot aus. Nehmen Kühe nun mit Kot verunreinigtes Futter auf, schliesst sich der Zyklus und es kommt zum Abort bei den Kühen. Zudem ist eine Ansteckung vom Kalb durch die Mutter während der Trächtigkeit möglich. Infektionen mit Neospora caninum können bei Kühen nicht behandelt werden, es gibt keine Impfung und die Tiere bleiben nach einer Infektion lebenslang Trägerinnen. Auf Grund des Übertragungszyklus mussten folgende Kontrollmassnahmen für den Betrieb getroffen werden: waren die Tiere zum Zeitpunkt der Beprobung trächtig, wurden die Kälber für die Nachzucht getestet, um eine vertikale Übertragung auszuschliessen. Nur negative Kälber wurden für die Aufzucht verwendet, positive Tiere und alle Mastkälber wurden als Tränker verkauft. Für die nicht tragenden Tiere musste individuell entschieden werden, ob sie in Zukunft nur noch mit Mastrassen besamt oder geschlachtet werden. Bei wertvollen Zuchttieren können mittels Embryotransfer und dem Austragen des Embryos in einem negativen Muttertier negative Nachkommen gezeugt werden. Um Neuinfektionen zu vermeiden ist es wichtig, dass Hunde keinen Kontakt zum Futter der Tiere haben und nicht mit rohem Fleisch gefüttert werden. Zusätzlich muss die Nachgeburt so entsorgt werden, dass die Hofhunde keinen Zugang dazu haben. Nur durch all diese Massnahmen kann der Infektionszyklus unterbrochen werden.

 

Autorin: Jessica Bauer RGS

 

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