Tierseuchen und die Schweiz – wie ist die aktuelle Lage und wie kann ich meine Tiere davor schützen?

Der Begriff «Tierseuche» ist durch die Tierseuchengesetzte der jeweiligen Länder juristisch definiert und erfordert aufgrund grosser Gefahren für Tierbestände, Wirtschaft oder Menschen ein staatliches Eingreifen. In der Schweiz wird unterteilt in hochansteckende, auszurottende, zu bekämpfende und zu überwachende Seuchen. Jeder Seuchenausbruch und jeder Verdacht auf eine Seuche muss unverzüglich gemeldet werden. Bei Erregern, welche durch das Tierseuchengesetzt als Tierseuche definiert sind, ist der Ablauf und der Handlungsbedarf klar definiert. Die Welle von akut auftretenden fieberhaften Durchfallerkrankungen bei Kühen zeigte jedoch, dass ein klar definierter Ablauf nicht nur für meldepflichtige Tierseuchen extrem wichtig ist, um ein Krankheitsgeschehen möglichst schnell unter Kontrolle zu bekommen.

In der zweiten Juliwoche erhielt Rindergesundheit Schweiz gehäufte Meldungen über fieberhaften Durchfallerkrankungen, hauptsächlich bei Milchkühen. Um die nächsten Schritte einzuleiten, wurde von RGS eine Krisensitzung organisiert. Die vorherrschenden Temperaturen und die auftretenden Symptome deuteten zunächst auf Hitzestress. Um die Situation zu erfassen, wurde für betroffene Betriebe ein Fragebogen erstellt, welcher allgemeine Fragen zum Geschehen sowie  zu Hitzestresssymptomen und -risiken beinhaltete. Um die Beteiligung von Rota- und Coronaviren abzuklären, wurde in Zusammenarbeit mit der Virologie Zürich eine vergünstigte Untersuchungsaktion ermöglicht. Aktuelle Informationen wurden laufend via RGS-Homepage, RGS-Tierärzte-Chat und per Mailing an alle RGS-«Kunden» und Veterinärämter verbreitet. Die Auswertungen der 356 beantworteten Fragebögen (Stand 02.08.26) zeigten, dass sich die betroffenen Betriebe, die den Fragebogen ausgefüllt haben, bezüglich Herdengrösse, Milchleistung und Höhenlage gleichmässige verteilten. Die Symptome traten vorwiegend Ende Juni bis Ende Juli auf. In den meisten Fällen waren mehr als ein Viertel der Herde betroffen (alle Auswertungen finden Sie hier).

Jakub Kubacki (IVI, Abteilung für vektorübertragene Krankheiten) ging in der Folge genauer auf die Virusdiagnostik ein. Am 21.07.2026 wurden erstmals Proben aus dem Kanton Jura in der serologischen Antikörperuntersuchung auf das Schmallenberg-Virus positiv getestet. Der direkte Erregernachweis des Schmallenberg-Virus gelang jedoch nicht. Als Auslöser wurde in der darauffolgenden Woche ein neu in Europa nachgewiesenes Orthobunyavirus der Simbu-Gruppe (verwandt mit dem Schmallenberg- und Shamonda-Virus) identifiziert. Alle Viren dieser Gruppe werden durch Gnitzen übertragen. Ziel ist nun die Entwicklung und Validierung diagnostischer Tests. Aktuell werden Proben von akut kranken Tieren sowie von Aborten untersucht, Informationen dazu finden Sie hier. Das Virus kann während der Trächtigkeit das Kalb infizieren und es kann zu Aborten oder Missbildungen kommen. Wie häufig diese sind und was uns in der nächsten Zeit erwarten wird,, kann noch nicht vorausgesagt werden.

Seit 2008 gibt es in der Schweiz ein BVD-Ausrottungsprogramm. Aktuell befindet sich die Schweiz in der Übergangsphase, wie Elena Di Labio (BLV) aufzeigte. Seit zwei Jahren gibt es eine BVD-Ampel, die den BVD-Status jedes Betriebs ersichtlich macht. Um den neuen Status «BVD-frei» zu erhalten, müssen Tierhaltungen ab dem 01.11.2026 folgende drei Kriterien erfüllen:

Der neue BVD-Status hat den Vorteil, dass auch der Tierverkehrals grösster Risikofaktor in den Status einfliesst.

Vor einem Jahr nahmen die Infektionen mit dem Blauzungenvirus (BTV) Ende Juli deutlich zu. Die vorläufigen Resultate einer aktuellen Online-Umfrage zur BTV-Situation zeigen, dass sich fast die Hälfte der Rinderhaltungen aufgrund beobachteter Symptome als «wahrscheinlich betroffen» einschätzt. Für das Jahr 2026 wurde eine ähnliche Entwicklung erwartet. Die vergangenen Monate zeigten jedoch ein anderes Bild: Es wurden nur wenige BTV-positive Tiere gemeldet. Viele Betriebe haben die offizielle Impfempfehlung umgesetzt. Die Daten zur rückwirkenden Kostenbeteiligung an den Impfstoffen belegen diesen Erfolg. Demnach haben 17'342 Betriebe im Jahr 2025 mindestens ein Tier gegen BTV geimpft.

Im Jahr 2025 kam es in Frankreich zum Ausbruch der Lumpy skin disease, die durch Fliegen übertragen wird. Die Schweiz war nicht betroffen von Fällen, aber grenznahe Gebiete der Schweiz befanden sich in der Überwachungszone und mussten deshalb obligatorisch Impfen. Giovanni Peduto, Kantonstierarzt Kt. Waadt, ging näher auf die dadurch entstehenden Kosten ein. Für die Überwachung der Seuche gibt es in der Schweiz zwei unterschiedliche Verläufe. Mittels einer Ausschlussuntersuchung können diagnostische Schritte eigenleitet werden, ohne dass es sich gleich um einen amtlichen Seuchenverdacht handelt. Ist ein Verdacht ausreichend begründet, muss zwingend eine unverzügliche Meldung erfolgen und amtliche Seuchenmassnahmen müssen eingeleitet werden. Die Abgrenzung zwischen Ausschlussuntersuchung und Verdachtsfall erfolgt anhand definierter klinischer und epidemiologischer Kriterien und ist krankheitsspezifisch. So sind die Überwachung und Prävention nicht nur veterinärmedizinische Massnahmen, sondern wirtschaftliche Schutzmassnahmen.

 

Autorin Jessica Bauer RGS

 

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